Donnerstag, 31. Januar 2008

Ausweise

von A. Thalheim

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des VMSB-Ausweises diskutierte das Präsidium über Bedeutung und Zweckmässigkeit dieses Dokuments. Es wurde festgestellt, dass es in der Vergangenheit immer wieder vorkam, dass Ausweise nicht vollständig ausgefüllt waren oder kein Foto des Ausweisinhabers enthielten.

Als beim letzten Ameranger Lehrgang im September 2007 das VMSB-Präsidium das Vorlegen der Verbandsausweise forderte/verlangte, waren nicht wenige Sportler erstaunt und überrascht. Es sollte noch mal deutlich gemacht werden, dass der VMSB-Ausweis keine bloße „Eintrittsurkunde“ zum Sport Moderne Schwertkunst ist, sondern auch gewisse Zwecke zu erfüllen hat: Im Ausweis sind neben allgemeinen Daten und einem Foto zur Identifikation des Sportlers auch das Erreichen von einzelnen Graduierungen dokumentiert, was für die Terminierung einer weiteren Prüfung wesentlich ist.

Mitgliedsnummer und Jahresmarken bestätigen die vereinsgebundene Zugehörigkeit des Sportlers zur Modernen Schwertkunst.

Die Angabe des Vereins des Sportlers wird gemäß rückseitiger Erklärung benötigt um den Sportler einem konkreten Mitglied des VMSB zuzuordnen.

Im Ausweis besteht auch die Möglichkeit sportärztliche Untersuchungen nachzuweisen. Leider steckt die Sportart Moderne Schwertkunst noch derart in den Kinderschuhen, dass aufgrund mangelnder Langzeitstudien keine speziellen körperlichen Anforderungen und Risiken definiert sind.

Um die Handhabung des Verbandsausweises grundsätzlich zu klären, hat der VMSB bei seinem Dachverband, dem Bayrischen Karatebund, nachgefragt und erhielt sowohl von Brigitte Locher als auch von Wolfgang Weigert, beide vom BKB, drei wesentliche Aussagen:

Sportpässe seien bei allen Aktivitäten wie Gürtelprüfungen, Teilnahme an Lehrgängen, Trainerausbildung u. bei Teilnahme an Meisterschaften vorzulegen.

Auch wenn der VMSB dem BKB zugehörig sei, so habe dieser Landessportbund seinen eigenen Bereich, in der eigene Veranstaltungen nach selbstgewählten Kriterien und Regeln durchgeführt werden können.

Bei Karate-Meisterschaften würde das Vorhandensein einer sportärztlichen Untersuchung geprüft werden, bei Jugendlichen sogar in Form eines Gesundheitszeugnisses, was so auch in den Turnierausschreibungen stehe.

In Anlehnung an die Vorgehensweise des BKB hat das VMSB-Präsidium den zukünftigen Umgang mit dem Verbandsausweis festgelegt.

Der VMSB-Ausweis eines Sportlers muss bei allen vom VMSB organisierten und durchgeführten Veranstaltungen wie Prüfungen, Wettkämpfen und Lehrgängen (Amerang, Multiplikatoren-Lehrgänge, Fachübungsleiter-Lehrgänge etc.) vollständig ausgefüllt, mit Personalfoto und aktueller Jahresmarke mitgeführt werden.

Bezüglich der sportärztlichen Untersuchung hat das Präsidium beschlossen, diese vorerst nur zu empfehlen, sie besonders jugendlichen Neueinsteigern ans Herz zu legen, aber von einer zwingenden Vorraussetzung für einen gültigen Ausweis abzusehen.

Jeder Sportler sollte seinem Körper gegenüber verantwortlich handeln und sich selbst mit einem Gesundheitscheck absichern.

Bei Rückfragen steht der VMSB zur Verfügung.

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